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Rechtsanwalt Dr. Christopher Kasten |
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Spanisches Recht
Ein weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Dr. Kasten ist schließlich das Spanische Recht.
Auf diesem Gebiet berät Rechtsanwalt Dr. Kasten zum einen deutsche Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den immer interessanter werdenden spanischen Markt ausdehnen wollen. Hier bedarf es vor dem Markteintritt zur Vermeidung von Überraschungen einer sorgfältigen Prüfung der jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Das betrifft insbesondere die vom deutschen Recht z.T. erheblich abweichenden zivil- und arbeitsrechtlichen sowie die steuerrechtlichen Normen.
Zum anderen berät Rechtsanwalt Dr. Kasten aber auch Privatpersonen, die eine besondere Beziehung zu Spanien haben, und genauere Informationen zum spanischen Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht oder zum Steuerrecht benötigen. Dies schließt als Vorfrage selbstverständlich die Prüfung ein, ob spanisches Recht im Einzelfall überhaupt zur Anwendung kommt (internationales Privatrecht).
Kontakte zu spanischen Anwaltskanzleien vor Ort gewährleisten schließlich auch in dringenden Fällen eine effektive Vertretung der Mandanteninteressen
Darüber hinaus (und nicht zuletzt) berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Kasten selbstverständlich auch spanische Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten und rechtlichen Problemen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beratung und die Korrespondenz erfolgt in diesen Fällen auf Wunsch gerne auch in spanischer Sprache.
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