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Rechtsanwalt Dr. Christopher Kasten |
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Familien- und Erbrecht
Neben den bereits genannten Rechtsgebieten bin ich seit einigen Jahren verstärkt im Bereich des Familienrechts tätig. 2011/2012 habe ich mit Erfolg am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" teilgenommen. Die Betätigung im Familienrecht erfordert besondere Sensibilität, weil hier emotionale Aspekte viel deutlicher in den Vordergrund treten als dies in sonstigen Rechtsstreitigkeiten der Fall ist. Das gilt insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, es also auch um Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts geht. Ich bemühe mich in diesen Fällen stets, eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes am besten gerecht wird, weil ich weiß, dass dies auch dem Willen meiner Mandanten entspricht.
Meine Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Familienrechts erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten:
- Entwurf individueller Eheverträge
- Vertretung in Scheidungsverfahren
- Vertretung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten
- gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Trennungsunterhalts- und Scheidungsunterhaltsansprüchen
- Beratung und Vertretung im Hinblick auf sonstige finanzielle Ausgleichsansprüche (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
Meine Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten
- Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen
- gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Erbansprüchen
- Pflichtteilsrecht
- Verfolgung von Ansprüchen gegen Erben bzw. Erbengemeinschaften
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