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23/05/2013

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Rechtsanwalt Dr. Christopher Kasten
Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, Klagen auf Entgelt(fort)zahlung, Eingruppierungsstreitigkeiten, etc - rund 25.000 arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren pro Jahr allein in Berlin belegen die Bedeutung des Arbeitsrechts für das Wirtschaftsleben. Dabei stellt der gerichtliche Bereich nur die Spitze des Eisberges dar. Schon wegen der unterschiedlichen Interessenlage muss es immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommen. Viele Streitigkeiten lassen sich bei geschickter Verhandlungsführung aber auch ohne Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte lösen.

Gerichtlich oder außergerichtlich: Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts einschließlich der Vertragsgestaltung. 

Dabei ist meine Beratungstätigkeit nicht auf die individuelle Ebene begrenzt. Schon weil das Individualarbeitsrecht häufig durch Regelungen des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts mitgeprägt wird, schließt meine Beratungstätigkeit das kollektive Arbeitsrecht mit ein, z.B., wenn sich die Frage stellt, welcher Vertrag nun günstiger ist, der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag.

Darüber hinaus vertrete ich Betriebsräte in spezifisch betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkt bildet insoweit die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie die Vertretung des Betriebsrats im Verfahren vor der Einigungsstelle.

Bei Bedarf biete ich in Ergänzung der bestehenden Angebote auch spezifische Schulungen im Betriebsverfassungsrecht an. Die betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen können an die Bedürfnisse bestimmter Betriebsratsmitglieder bzw. bestimmter Gremien angepasst werden, richten sich also z.B. an frisch gewählte Betriebsräte, die kurzfristig in die Lage versetzt werden müssen, mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln.

Entsprechendes gilt für den Bereich des Personalvertretungsrechts.

Schließlich bezieht meine Beratungstätigkeit im Bereich des Arbeitsrecht notwendigerweise auch das Sozialrecht mit ein. So müssen etwa Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags darauf achten, dass hiermit keine Leistungseinbußen (Sperrzeiten) seitens der Bundesagentur für Arbeit verbunden sind. Aber auch Arbeitgeber müssen zur Vermeidung finanzieller Nachteile in diesem Bereich stets Vorsicht walten lassen, etwa bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer oder bei der Beendigung eines bezuschussten Arbeitsverhältnisses.